Über Geld spricht man nicht? Wir schon!
Die Höhe des Honorars ist von den konkreten Umständen, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit, der eigenen Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet, der geltenden Verkehrsübung und dem Verfahrensausgang abhängig.
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Wir rechnen in der Regel nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundenansatz ab. Ist der zu erwartende Aufwand absehbar (z.B. bei einmaligen Stellungnahmen oder beim Entwerfen von Verträgen), kann auch eine Pauschale vereinbart werden. In jedem Fall informieren wir Sie von Anfang an und detailliert über die Kostenfrage.
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